Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote und Aufträge von ZuidHek Schuttingen & Hekwerk für die Lieferung, Herstellung, Montage, Reparatur und Entfernung von Sichtschutzzäunen, Zaunanlagen, Toren und allem, was dazugehört. Wir haben sie in verständlicher Sprache geschrieben. Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher gelten immer; diese Bedingungen schränken sie nicht ein. Für gewerbliche Auftraggeber gelten zusätzlich die besonderen Regeln in Artikel 22.
Dies ist eine Übersetzung. Rechtsverbindlich ist der niederländische Text. Weichen die beiden Fassungen voneinander ab, gilt der niederländische Text.
Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
In diesen Bedingungen bedeuten:
- ZuidHek, wir, uns: ZuidHek Schuttingen & Hekwerk, Einzelunternehmen (eenmanszaak) von Rejus Petronis, Breitnerstraat 34, 6165 VR Geleen, Niederlande, KvK 97671258.
- Auftraggeber, Sie: wer bei uns ein Angebot anfragt oder uns einen Auftrag erteilt.
- Verbraucher: ein Auftraggeber, der eine natürliche Person ist und nicht zu Zwecken seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
- Gewerblicher Auftraggeber: ein Auftraggeber, der zu Zwecken seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (Unternehmer), oder eine juristische Person.
- Vertrag: die Vereinbarung zwischen Ihnen und uns über die Arbeiten, wie sie im angenommenen Angebot und in späteren schriftlichen Ergänzungen festgehalten ist.
- Arbeiten: alles, was wir nach dem Vertrag liefern und leisten, etwa die Lieferung und Montage von Sichtschutzzäunen (zum Beispiel aus WPC/Komposit), Doppelstabmatten, Maschendrahtzäunen, Toren, Betonsockelplatten und Fundamenten, Reparaturen sowie die Entfernung alter Grundstückseinfriedungen.
- Mehr- und Minderarbeiten: Arbeiten, die nach Vertragsschluss hinzukommen oder entfallen.
- Maßanfertigung: Waren, die nach Ihren Spezifikationen eigens für Sie hergestellt oder bestellt werden, im Sinne von Artikel 6.
- Schriftlich: auf Papier, per E-Mail oder über WhatsApp.
- Widerrufsfrist: die Frist, in der ein Verbraucher den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen kann (das niederländische Gesetz spricht von Auflösung, „ontbinden“), siehe Artikel 5.
- Baustelle: der Ort, an dem die Arbeiten ausgeführt werden.
Artikel 2 – Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Arbeiten von ZuidHek. Wir senden sie Ihnen vor Vertragsschluss zu, zum Beispiel zusammen mit dem Angebot, oder teilen Ihnen mit, wo Sie sie lesen und speichern können. Sie stehen außerdem auf zuidhek.com.
Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, gelten nur, wenn wir sie schriftlich mit Ihnen getroffen haben. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Gewollten möglichst nahekommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, wir haben sie schriftlich angenommen.
Artikel 3 – Angebot und Preis
- Ein Angebot ist 30 Tage gültig, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist.
- Im Angebot steht so klar wie möglich, was wir liefern und leisten, welche Materialien wir verwenden, wie hoch der Preis ist, wann Sie zahlen und welche Teile Maßanfertigungen sind. Was nicht im Angebot steht, ist nicht im Preis enthalten. Das gilt zum Beispiel für die Entfernung und Entsorgung eines alten Zauns, wenn diese nicht im Angebot aufgeführt ist.
- Preise für Verbraucher verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer (btw). Preise für gewerbliche Auftraggeber verstehen sich ohne Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Das Angebot beruht auf der Situation, die wir gesehen oder die Sie uns beschrieben haben, sowie auf den Maßen und Fotos, die Sie uns gegeben haben. Stimmen diese Angaben nicht oder stellt sich die Situation anders dar, als wir vernünftigerweise erkennen konnten, besprechen wir mit Ihnen eine Anpassung (siehe Artikel 13).
- Ein Angebot mit einem offensichtlichen Irrtum oder Fehler, den Sie vernünftigerweise hätten erkennen müssen, bindet uns nicht.
- Wir erhöhen den vereinbarten Preis nicht, außer bei Mehrarbeiten, die wir vorher mit Ihnen vereinbaren. Eine gesetzliche Erhöhung des Umsatzsteuersatzes dürfen wir weitergeben. Geschieht das innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss, dürfen Sie als Verbraucher den Vertrag kostenlos auflösen.
Artikel 4 – Zustandekommen des Vertrags
- Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot schriftlich annehmen, zum Beispiel durch eine Zusage per E-Mail oder WhatsApp oder durch Unterzeichnung des Angebots.
- Wir bestätigen den Vertrag anschließend schriftlich (per E-Mail, über WhatsApp oder auf Papier). Sie erhalten dann auch diese Bedingungen, die Informationen zum Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular, falls Sie diese noch nicht haben.
- Schließen Sie als Verbraucher den Vertrag im Fernabsatz (zum Beispiel über WhatsApp, per E-Mail oder Telefon) oder bei Ihnen zu Hause, erhalten Sie von uns vor Vertragsschluss die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen. Dazu gehören auch die Informationen über Ihr Widerrufsrecht.
Artikel 5 – Widerrufsfrist und Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließen Sie als Verbraucher mit uns einen Fernabsatzvertrag (zum Beispiel über WhatsApp, per E-Mail oder Telefon) oder einen außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Vertrag (zum Beispiel bei Ihnen zu Hause beim Aufmessen)? Dann haben Sie nach dem Gesetz eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. In dieser Zeit können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen (das niederländische Gesetz spricht von Auflösung, „ontbinden“). In der Praxis gilt dies für fast alle unsere Verträge mit Verbrauchern. Es gibt jedoch Ausnahmen, siehe Artikel 6.
Wann beginnt die Widerrufsfrist?
- Liefern und montieren wir Material (etwa Sichtschutzzäune, Zaunanlagen oder ein Tor), endet die Widerrufsfrist 14 Tage nach dem Tag, an dem Sie oder eine von Ihnen benannte Person das Material erhalten haben. Wird das Material in Teilen geliefert, zählt der Tag, an dem Sie die letzte Teillieferung erhalten.
- Betrifft der Vertrag nur Arbeitsleistungen (zum Beispiel eine Reparatur ohne neues Material, die Montage von Material, das Sie selbst gekauft haben, oder die Entfernung eines alten Zauns), endet die Widerrufsfrist 14 Tage nach dem Tag des Vertragsschlusses.
Wie widerrufen Sie? Teilen Sie uns vor Ablauf der Widerrufsfrist eindeutig mit, dass Sie den Vertrag widerrufen. Das ist per E-Mail ([email protected]), über WhatsApp (+31 6 13 87 10 16) oder per Post (Breitnerstraat 34, 6165 VR Geleen, Niederlande) möglich. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular am Ende dieser Bedingungen verwenden, müssen es aber nicht. Zur Wahrung der Frist genügt es, wenn Sie Ihre Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Wir bestätigen den Eingang Ihres Widerrufs so schnell wie möglich.
Möchten Sie, dass wir schon während der Widerrufsfrist beginnen? Wir beginnen mit den Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn Sie selbst ausdrücklich darum bitten. Wir bitten Sie, dieses Verlangen schriftlich zu äußern oder zu bestätigen (per E-Mail, über WhatsApp oder auf Papier). Widerrufen Sie danach dennoch, zahlen Sie uns einen Betrag, der dem Anteil der bis zu Ihrem Widerruf bereits erbrachten Arbeiten im Verhältnis zu den gesamten Arbeiten entspricht (Art. 6:230s Abs. 4 BW, niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch). Haben wir Sie nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht und diese Kosten informiert oder haben Sie nicht selbst um einen frühen Beginn gebeten, müssen Sie für die während der Widerrufsfrist erbrachten Arbeiten nichts zahlen.
Haben Sie die gesetzlichen Informationen über das Widerrufsrecht nicht von uns erhalten, verlängert sich die Widerrufsfrist nach dem Gesetz um höchstens 12 Monate.
Artikel 6 – Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Gesetz (Art. 6:230p BW) sieht eine Reihe von Ausnahmen vor. Für unsere Arbeiten sind folgende von Bedeutung:
- Maßanfertigung: Waren, die nach Ihren Spezifikationen hergestellt werden, die nicht vorgefertigt sind und auf der Grundlage Ihrer individuellen Auswahl hergestellt werden, oder die eindeutig auf Sie persönlich zugeschnitten sind. Zum Beispiel ein Tor, das nach Ihren Maßen gefertigt wird, oder Material, das wir in abweichenden Maßen oder in einer besonderen Ausführung eigens für Sie anfertigen lassen. Im Angebot steht, welche Teile Maßanfertigungen sind. Gewöhnliches Material aus dem Standardsortiment, das wir bei der Montage lediglich auf Länge sägen, betrachten wir nicht als Maßanfertigung.
- Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, etwa Beton oder Mörtel, der bereits gegossen oder verarbeitet ist.
- Dringende Reparaturen: wenn Sie uns ausdrücklich bitten, Sie für dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten aufzusuchen, zum Beispiel nach einem Sturmschaden. Dies gilt nicht für zusätzliche Dienstleistungen oder Material, die wir bei diesem Besuch liefern und die für die dringende Reparatur nicht notwendig sind.
- Arbeiten, die vollständig erbracht sind, wenn wir mit Ihrer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung innerhalb der Widerrufsfrist damit begonnen haben und Sie bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Sie Ihr Widerrufsrecht verlieren, sobald die Arbeiten vollständig erbracht sind.
Gilt die Ausnahme nur für einen Teil des Auftrags, können Sie den anderen Teil sehr wohl widerrufen, soweit dieser Teil getrennt vom Rest betrachtet werden kann. Wir erläutern dies vorab im Angebot.
Gewerbliche Auftraggeber haben kein Widerrufsrecht.
Artikel 7 – Folgen des Widerrufs
- Wir erstatten Ihnen alle Zahlungen, die Sie für den Vertrag an uns geleistet haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten, binnen 14 Tagen nach Eingang Ihres Widerrufs. Dafür verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie verwendet haben, es sei denn, Sie sind mit einem anderen einverstanden. Einen Betrag, den Sie nach Artikel 5 für bereits erbrachte Arbeiten zahlen müssen, dürfen wir damit verrechnen.
- Wurde bereits Material bei Ihnen angeliefert, holen wir es selbst bei Ihnen ab. Material für Sichtschutzzäune und Zaunanlagen kann nämlich nicht per Post zurückgeschickt werden. Die unmittelbaren Kosten der Abholung tragen Sie; eine Schätzung dieser Kosten nennen wir vorab im Angebot. Haben wir Sie darüber nicht informiert, tragen wir diese Kosten.
- Sie gehen sorgfältig mit dem gelieferten Material um und nutzen es nicht weiter, als nötig ist, um zu beurteilen, ob Sie es behalten möchten. Sind Sie darüber hinausgegangen und hat das Material dadurch an Wert verloren, dürfen wir diesen Wertverlust in Rechnung stellen. Das gilt nicht, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert haben.
- Abgesehen davon berechnen wir Ihnen für den Widerruf keine Kosten.
Artikel 8 – Ausführung der Arbeiten
- Wir führen die Arbeiten ordnungsgemäß und fachgerecht aus, gemäß dem Vertrag und den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Wir weisen Sie darauf hin, wenn wir erkennen, dass Ihr Auftrag, Ihre Anweisungen, der Untergrund oder das von Ihnen selbst gestellte Material für ein gutes Ergebnis nicht geeignet sind (Art. 7:754 BW). Möchten Sie nach unserem Hinweis dennoch, dass wir die Arbeiten so ausführen, tragen Sie die Folgen.
- Ziehen wir für einen Teil der Arbeiten einen anderen Fachbetrieb hinzu, bleiben wir Ihnen gegenüber für diesen Teil verantwortlich.
- Wir hinterlassen die Arbeitsstelle nach Abschluss ordentlich und nehmen unseren eigenen Abfall und das Verpackungsmaterial mit. Erdreich, das beim Graben anfällt, verteilen wir auf dem Grundstück, sofern im Angebot nichts anderes steht.
- Fotos der fertigen Arbeiten machen und verwenden wir nur mit Ihrer Einwilligung. Siehe unsere Datenschutzerklärung.
Artikel 9 – Grundstücksgrenze, Nachbarn und Genehmigungen
- Sie zeigen uns, wo der Zaun oder die Zaunanlage stehen soll. Sie stehen dafür ein, dass diese Stelle auf Ihrem eigenen Grundstück liegt oder dass Sie die Zustimmung des Grundstückseigentümers haben. Wir vermessen die Grundstücksgrenze nicht amtlich. Haben Sie Zweifel am Grenzverlauf, können Sie beim Kadaster eine Grenzanzeige oder Grenzrekonstruktion beantragen oder sich zunächst mit Ihren Nachbarn abstimmen.
- Kommt die Einfriedung auf oder an die Grenze zu Ihren Nachbarn, oder müssen wir für die Arbeiten das Grundstück der Nachbarn betreten? Dann sorgen Sie vorab für die Zustimmung der Nachbarn und für klare Absprachen mit ihnen.
- Ob Sie eine Umgebungsgenehmigung (omgevingsvergunning) benötigen, hängt unter anderem von der Höhe, der Lage im Verhältnis zur Vorderseite des Hauses, dem Umgebungsplan (omgevingsplan) Ihrer Gemeinde und davon ab, ob Ihr Haus ein Denkmal ist oder in einem geschützten Ortsbild liegt. Eine niedrige Einfriedung ist oft genehmigungsfrei, aber nicht immer. Sie sind selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob eine Genehmigung oder Zustimmung (zum Beispiel einer Eigentümergemeinschaft, Vereniging van Eigenaren) erforderlich ist, und diese zu beantragen. Das gilt nur dann nicht, wenn wir schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Wir denken gern mit und weisen Sie auf das hin, was uns auffällt.
- Entstehen Schäden oder zusätzliche Arbeiten, weil die angegebene Stelle falsch war, die Nachbarn nicht zugestimmt haben oder eine Genehmigung fehlte, tragen Sie die Folgen, es sei denn, wir hätten den Fehler erkennen und Sie darauf hinweisen müssen.
Artikel 10 – Kabel, Leitungen und Untergrund
- Graben wir maschinell, zum Beispiel mit einem Erdbohrer oder Minibagger, machen wir vorab eine KLIC-Meldung beim Kadaster (niederländisches Katasteramt). So wissen wir, wo registrierte Kabel und Leitungen liegen.
- Kabel und Leitungen, die Ihnen selbst gehören, sind meist nicht in den KLIC-Daten enthalten. Denken Sie an Gartenbeleuchtung, ein Stromkabel zum Schuppen, Drainage, Regenwasserableitung, eine Bewässerungsanlage oder eine eigene Wasserleitung. Sie geben vor Beginn der Arbeiten an, wo diese liegen, soweit Ihnen das bekannt ist.
- Beschädigen wir ein Kabel oder eine Leitung, die nicht in den KLIC-Daten verzeichnet war und die Sie uns nicht gezeigt hatten, haften wir dafür nicht, es sei denn, wir haben unsorgfältig gearbeitet.
- Im Boden können sich Dinge befinden, die wir vorher nicht sehen konnten, etwa alte Betonfundamente, Bauschutt, große Steine, Baumwurzeln oder ein hoher Grundwasserstand. Kosten die Arbeiten dadurch deutlich mehr Zeit oder Material, sprechen wir zuerst mit Ihnen, bevor wir weitermachen. Zusätzliche Arbeiten sind Mehrarbeiten nach Artikel 13.
Artikel 11 – Zugänglichkeit und Vorbereitung
Damit wir die Arbeiten ordnungsgemäß und pünktlich ausführen können, sorgen Sie dafür, dass:
- wir die Baustelle am vereinbarten Tag zur vereinbarten Zeit erreichen können und das Material bis zur Arbeitsstelle gebracht werden kann;
- in der Nähe geparkt und entladen werden kann, und Sie uns mitteilen, wenn dafür eine Genehmigung oder Ausnahmegenehmigung erforderlich ist;
- die Stelle, an der wir arbeiten, frei von Pflanzen, Gartenmöbeln, losen Gegenständen und anderen Hindernissen ist, es sei denn, wir haben vereinbart, dass wir diese entfernen;
- wir bei Bedarf Strom (230 Volt) und Wasser nutzen können;
- Sie oder jemand in Ihrem Auftrag während der Arbeiten für Fragen oder Entscheidungen erreichbar ist.
Können wir aus einem Grund, der in Ihrem Bereich liegt, nicht oder nicht vollständig arbeiten, sprechen wir mit Ihnen. Die angemessenen Mehrkosten, die dadurch entstehen, etwa Wartezeit oder eine zusätzliche Anfahrt, dürfen wir nach den Sätzen im Angebot berechnen.
Artikel 12 – Terminplanung, Wetter und höhere Gewalt
- Wir vereinbaren mit Ihnen ein Startdatum oder einen Zeitraum. Die im Angebot genannte Dauer der Arbeiten ist eine bestmögliche Schätzung.
- Arbeiten im Freien hängen vom Wetter ab. Bei Frost, starkem Regen, Sturm oder einem zu nassen oder gefrorenen Untergrund können wir die Arbeiten nicht immer ordnungsgemäß ausführen. Wir dürfen die Arbeiten dann verschieben. Wir teilen Ihnen das so schnell wie möglich mit und planen gemeinsam mit Ihnen einen neuen Termin.
- Auch bei höherer Gewalt, etwa Krankheit, einem Unfall oder einer verspäteten Materiallieferung durch einen Lieferanten, auf die wir keinen Einfluss haben, informieren wir Sie so schnell wie möglich und suchen gemeinsam eine neue Planung.
- Wird die Verzögerung so groß, dass Ihnen ein weiteres Warten vernünftigerweise nicht zuzumuten ist, dürfen Sie uns schriftlich eine angemessene Frist setzen, um die Arbeiten noch auszuführen. Gelingt das nicht innerhalb dieser Frist, dürfen Sie den Vertrag auflösen. Ihre übrigen gesetzlichen Rechte bleiben bestehen.
Artikel 13 – Mehr- und Minderarbeiten
- Mehrarbeiten sind Arbeiten, die nicht im Vertrag stehen, die Sie aber später wünschen oder die sich als notwendig erweisen, zum Beispiel aufgrund einer Situation im Boden im Sinne von Artikel 10.
- Mehrarbeiten führen wir nur nach Absprache mit Ihnen aus. Wir teilen Ihnen vorher mit, was die Mehrarbeiten umfassen und was sie kosten oder wie der Preis berechnet wird. Wir bitten Sie, schriftlich zuzustimmen (zum Beispiel über WhatsApp). Können die Arbeiten nicht warten, etwa weil ein Loch offen ist oder Gefahr entsteht, tun wir nur das, was nötig ist, um die Situation zu sichern, und sprechen so schnell wie möglich mit Ihnen.
- Haben wir nicht rechtzeitig darauf hingewiesen, dass eine Preiserhöhung notwendig ist, können wir diese nur berechnen, wenn Sie sie selbst hätten erkennen müssen (Art. 7:755 BW).
- Minderarbeiten sind Arbeiten, die entfallen. Wir verrechnen sie mit dem Preis. Kosten, die uns bereits entstanden sind, etwa für Material, das eigens für Sie bestellt wurde und nicht zurückgegeben werden kann, dürfen wir dabei berücksichtigen.
- Mehr- und Minderarbeiten verrechnen wir in der Schlussrechnung.
Artikel 14 – Material
- Wir verwenden das im Angebot genannte Material oder gleichwertiges Material, falls etwas nicht mehr lieferbar ist. Möchten Sie das nicht, besprechen wir mit Ihnen eine Alternative.
- WPC (Komposit) und Holz sind Materialien mit natürlicher Optik. Zwischen verschiedenen Produktionschargen können kleine Unterschiede in Farbe und Struktur auftreten, und im Freien verändert sich die Farbe in der ersten Zeit oft etwas durch Sonne und Witterung. Das gehört zu diesen Materialien und ist innerhalb der Spezifikationen des Herstellers kein Mangel. Wir bemühen uns, je Projekt Material aus derselben Charge zu verwenden. Muster, Proben und Fotos zeigen das Material so gut wie möglich, können aber etwas von der Wirklichkeit abweichen.
- Gewährt der Hersteller eine Herstellergarantie auf ein Material, geben wir Ihnen die Informationen dazu weiter. Eine solche Garantie gilt zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten und schränkt diese nicht ein.
- Material, das wir geliefert, aber noch nicht montiert haben, bleibt unser Eigentum, bis Sie den Preis dafür vollständig bezahlt haben (Eigentumsvorbehalt). Sobald Material fest mit dem Boden oder Ihrem Haus verbunden ist, wird es nach dem Gesetz Ihr Eigentum.
Artikel 15 – Abbrucharbeiten und Entsorgung alter Materialien
- Die Entfernung eines alten Zauns, einer alten Zaunanlage, von Pfosten oder Fundamenten und deren Entsorgung übernehmen wir nur, wenn dies im Angebot oder als Mehrarbeit vereinbart ist.
- Vereinbarten Abbruchabfall entsorgen wir über einen zugelassenen Entsorgungsbetrieb.
- Vermuten wir, dass alte Materialien Asbest enthalten (zum Beispiel alte Wellplatten oder Platten aus Asbestzement), stellen wir diesen Teil der Arbeiten ein und sprechen mit Ihnen. Für die Entfernung von Asbest gelten besondere gesetzliche Vorschriften; sie gehört nicht zu unserem Auftrag.
- Was sich unter oder hinter der alten Einfriedung befindet, etwa verdeckte Fundamente oder beschädigtes Pflaster, können wir vorher nicht immer erkennen. Dafür gilt Artikel 10.
Artikel 16 – Abnahme
- Wenn die Arbeiten fertig sind, teilen wir Ihnen das mit. Wir gehen die Arbeiten dann vorzugsweise gemeinsam mit Ihnen durch.
- Sie prüfen die Arbeiten innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Mitteilung. Die Arbeiten sind abgenommen, wenn Sie sie billigen. Teilen Sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist mit, ob Sie die Arbeiten billigen oder ablehnen, gelten die Arbeiten als gebilligt (Art. 7:758 Abs. 1 BW).
- Stellen Sie bei der Abnahme einen Mangel fest, teilen Sie uns das bitte sofort mit. Wir notieren ihn und beheben ihn so schnell wie möglich. Kleine Punkte, die die Nutzung nicht beeinträchtigen, sind kein Grund, die Abnahme der gesamten Arbeiten zu verweigern; wir beheben sie aber trotzdem.
- Nach der Abnahme haften wir nicht mehr für Mängel, die Sie bei der Abnahme vernünftigerweise hätten entdecken müssen (Art. 7:758 Abs. 3 BW). Für Mängel, die bei der Abnahme nicht entdeckt wurden, haften wir nach dem Gesetz weiterhin, es sei denn, diese Mängel sind uns nicht zuzurechnen (Art. 7:758 Abs. 4 BW). Dies schränkt Ihre Rechte als Verbraucher bei einem Mangel an geliefertem Material (Artikel 17) nicht ein.
- Ab der Abnahme tragen Sie die Gefahr für die Arbeiten.
Artikel 17 – Gesetzliche Rechte bei Mängeln
Die Arbeiten und das gelieferte Material müssen dem Vertrag entsprechen. Sie müssen die Eigenschaften haben, die Sie nach dem Vertrag für den gewöhnlichen Gebrauch erwarten dürfen (Art. 7:17 BW und, beim Werkvertrag (aanneming van werk), Art. 7:758 und 7:759 BW). Wir geben keine Garantie, die über das Gesetz hinausgeht, es sei denn, dies ist schriftlich vereinbart. Ihre gesetzlichen Rechte werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.
- Entdecken Sie einen Mangel, zeigen Sie ihn bitte innerhalb angemessener Zeit nach der Entdeckung an. Als Verbraucher sind Sie in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie den Mangel innerhalb von zwei Monaten nach der Entdeckung anzeigen (Art. 7:23 BW).
- Zeigen Sie den Mangel möglichst schriftlich an, mit einer kurzen Beschreibung und einigen Fotos. Dann können wir schnell beurteilen, was nötig ist.
- Wir erhalten die Gelegenheit, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben oder, wenn das besser passt, das Teil zu ersetzen. Als Verbraucher können Sie darüber hinaus unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Preisminderung oder die Auflösung des Vertrags verlangen.
- Ein Mangel fällt nicht in unsere Verantwortung, wenn er auf normalem Verschleiß, falschem oder ungewöhnlichem Gebrauch, unzureichender Pflege entgegen den Hinweisen von uns oder vom Hersteller, Änderungen oder Reparaturen durch Dritte oder auf außergewöhnlichen Witterungsereignissen beruht, etwa einem schweren Sturm, für den eine fachgerecht aufgestellte Einfriedung nicht ausgelegt sein muss. Was das Gesetz hierzu bestimmt, bleibt davon unberührt.
Artikel 18 – Zahlung
- Im Angebot steht, wann Sie zahlen. Wir können bei Vertragsschluss eine Anzahlung verlangen, zum Beispiel um Material zu bestellen. Als Verbraucher zahlen Sie vor der Abnahme insgesamt nie mehr als 50 % des Gesamtpreises (Art. 7:26 Abs. 2 BW).
- Den Restbetrag zahlen Sie nach der Abnahme. Sie zahlen innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum auf das auf der Rechnung angegebene Konto, sofern auf der Rechnung keine andere Frist steht.
- Haben Sie eine berechtigte Reklamation zu den Arbeiten, dürfen Sie als Verbraucher einen Teil der Zahlung, der im Verhältnis zum Mangel steht, zurückhalten, bis der Mangel behoben ist (Zurückbehaltungsrecht). Teilen Sie uns das bitte mit.
- Zahlen Sie als Verbraucher nicht rechtzeitig, senden wir Ihnen zunächst eine kostenlose Zahlungserinnerung. Darin geben wir Ihnen 14 Tage, gerechnet ab dem Tag nach Zugang der Erinnerung, um die Zahlung nachzuholen. In der Erinnerung steht auch, welche Inkassokosten wir berechnen, wenn Sie nicht innerhalb dieser Frist zahlen. Zahlen Sie auch dann nicht, dürfen wir die gesetzlichen Zinsen (Art. 6:119 BW) und außergerichtliche Inkassokosten berechnen. Diese Kosten sind nicht höher, als es die niederländische Verordnung über außergerichtliche Inkassokosten (Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten) erlaubt (Art. 6:96 BW).
- Solange eine fällige Rechnung nicht bezahlt ist, dürfen wir den Beginn oder die Fortsetzung der Arbeiten aufschieben, sofern dies im Verhältnis zum offenen Betrag steht. Wir teilen Ihnen das vorher mit.
Artikel 19 – Kündigung nach Ablauf der Widerrufsfrist
Ist die Widerrufsfrist abgelaufen oder gilt sie nicht, dürfen Sie den Auftrag dennoch kündigen (Art. 7:764 BW). Sie zahlen uns dann den vereinbarten Preis abzüglich der Kosten, die wir durch die Kündigung einsparen. In der Praxis bedeutet das: die bereits erbrachten Arbeiten, Material, das bereits eigens für Sie bestellt oder angefertigt wurde und nicht mehr storniert oder zurückgegeben werden kann, sowie die Kosten, die uns für den Auftrag bereits entstanden sind. Wir berechnen keine pauschale Stornogebühr. Auf Ihren Wunsch zeigen wir Ihnen, wie wir den Betrag berechnet haben. Bereits gezahlte Beträge verrechnen wir damit.
Artikel 20 – Haftung
Gegenüber Verbrauchern haften wir nach dem Gesetz. Wir schließen diese gesetzliche Haftung in diesen Bedingungen weder aus noch beschränken wir sie. Im Folgenden steht nur, wann ein Schaden unserer Ansicht nach nicht uns zuzurechnen ist oder zu Ihren Lasten geht.
- Wir haften nicht für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben oder Anweisungen von Ihnen beruhen, etwa einer falsch gezeigten Grundstücksgrenze oder nicht gemeldeten eigenen Kabeln und Leitungen, es sei denn, wir hätten den Fehler erkennen und Sie darauf hinweisen müssen.
- Wir haften nicht für Schäden, die entstehen, weil Sie eine Ihrer Pflichten aus Artikel 9, 10 oder 11 nicht erfüllen.
- Haben Sie selbst zum Schaden beigetragen, wird der Ersatz nach den gesetzlichen Regeln aufgeteilt (Art. 6:101 BW).
- Entdecken Sie einen Schaden an Ihrem Eigentum, den wir bei den Arbeiten verursacht haben, melden Sie ihn bitte so schnell wie möglich, am besten mit Fotos, damit wir den Schaden beurteilen und beheben können.
Artikel 21 – Reklamationen
- Haben Sie eine Reklamation zu unserem Angebot, unseren Arbeiten oder unserem Service? Teilen Sie uns das bitte so schnell wie möglich per E-Mail an [email protected], über WhatsApp (+31 6 13 87 10 16) oder per Post mit. Beschreiben Sie die Reklamation so klar wie möglich und fügen Sie nach Möglichkeit Fotos bei.
- Wir bestätigen innerhalb von 7 Tagen den Eingang Ihrer Reklamation und antworten innerhalb von 14 Tagen inhaltlich. Brauchen wir mehr Zeit, etwa weil wir uns die Sache erst vor Ort ansehen müssen, teilen wir Ihnen das innerhalb dieser 14 Tage mit und nennen, wann Sie mit einer Antwort rechnen können.
- Wir versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden. Gelingt das nicht, können Sie die Streitigkeit dem zuständigen Gericht vorlegen (siehe Artikel 23). Kostenlose Rechtsberatung erhalten Sie bei Het Juridisch Loket (niederländische Rechtsberatungsstelle).
Artikel 22 – Zusätzliche Regeln für gewerbliche Auftraggeber
Dieser Artikel gilt nur für gewerbliche Auftraggeber. Für sie gelten auch die übrigen Artikel, mit Ausnahme der Artikel 5, 6 und 7 (Widerrufsrecht). Soweit dieser Artikel abweicht, hat dieser Artikel Vorrang.
- Zahlung: Rechnungen zahlen Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum. Wir dürfen eine Anzahlung von mehr als 50 % verlangen, wenn dies im Angebot steht. Zahlen Sie nicht rechtzeitig, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug und schulden die gesetzlichen Handelszinsen (Art. 6:119a BW) und die außergerichtlichen Inkassokosten.
- Aufrechnung: Sie dürfen einen Betrag, den Sie uns schulden, nicht mit einem Betrag aufrechnen, den Sie von uns verlangen, es sei denn, wir haben Ihre Forderung anerkannt oder ein Gericht hat sie Ihnen zugesprochen.
- Reklamationen: Sichtbare Mängel zeigen Sie bei der Abnahme oder spätestens innerhalb von 8 Tagen danach an. Andere Mängel zeigen Sie schriftlich innerhalb von 14 Tagen an, nachdem Sie sie entdeckt haben oder vernünftigerweise hätten entdecken können. Ein Anspruch erlischt, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres nach einer rechtzeitigen Anzeige ein gerichtliches Verfahren einleiten.
- Haftung: Unsere Haftung ist auf den Ersatz unmittelbarer Schäden beschränkt, höchstens bis zum Betrag des Auftrags ohne Umsatzsteuer, auf den sich der Schaden bezieht. Wir haften nicht für mittelbare Schäden, etwa Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzausfall oder Betriebsunterbrechung. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit von ZuidHek.
- Freistellung: Sie stellen uns von Ansprüchen Dritter frei, etwa von Nachbarn oder Mietern, die auf unrichtigen Angaben zur Grundstücksgrenze, fehlender Zustimmung oder fehlenden Genehmigungen beruhen, für die Sie nach Artikel 9 verantwortlich sind.
- Gerichtsstand: Streitigkeiten mit gewerblichen Auftraggebern werden dem zuständigen Gericht der Rechtbank Limburg (Niederlande) vorgelegt, sofern das Gesetz nicht zwingend ein anderes Gericht bestimmt.
Artikel 23 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Auf diese Bedingungen und auf alle Verträge mit ZuidHek ist niederländisches Recht anwendbar. Wohnen Sie als Verbraucher nicht in den Niederlanden, behalten Sie den Schutz der zwingenden Vorschriften des Landes, in dem Sie wohnen, soweit das Gesetz dies vorsieht.
Eine Streitigkeit mit einem Verbraucher wird dem Gericht vorgelegt, das nach dem Gesetz zuständig ist. Für gewerbliche Auftraggeber gilt Artikel 22.
Bei Abweichungen zwischen dem niederländischen Text dieser Bedingungen und einer Übersetzung gilt der niederländische Text.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Sie können uns auch selbst eine Nachricht schreiben oder sie über WhatsApp senden.
- An: ZuidHek Schuttingen & Hekwerk, Breitnerstraat 34, 6165 VR Geleen, Niederlande, [email protected]
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): …
- Bestellt am (*)/erhalten am (*): …
- Name des/der Verbraucher(s): …
- Anschrift des/der Verbraucher(s): …
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): …
- Datum: …
(*) Unzutreffendes streichen.